27. - 29. September 2019

Hygiene- & Sicherheitshinweise

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Sehr geehrte Besucher des Herbst- und Weinfestes,

die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, die Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus auf Basis der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Sächs CoronaSch VO) vom 22.09.2021 gelten im Bereich Dorfanger Altkötzschenbroda, einschließlich Kirchplatz, Kuffenhausplatz, auf den Streuobstwiesen und auf der Elbwiese während der ausgewiesenen Veranstaltungszeiten. Da keiner der Veranstaltungsplätze aufgrund seiner Größe mehr als eintausend Besucher zulässt, entfällt die Kontakterfassung und die 3G-Regelung.

  • Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen Einlassbeschränkungen an den einzelnen Veranstaltungsorten durchgeführt werden. Sollte die maximale Besucherzahl erreicht sein, informieren Sie sich bitte im Programmheft über weitere Veranstaltungsorte.
  • Sollte es an den Einlässen zu Wartezeiten kommen, halten Sie sich an die gängigen Abstandsregeln und bewahren Sie bitte Geduld. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Der Zutritt zu den einzelnen Veranstaltungsplätzen und Höfen kann nicht garantiert werden, auch hier gelten entsprechende Einlassbeschränkungen.
  • Halten Sie sich an die gegenwärtigen Abstandsregeln von 1,50 m zu fremden Personen sowie an die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
  • Der Besuch der einzelnen Veranstaltungsorte ist nicht gestattet, wenn Sie typische COVID-19 Symptome (Fieber, Husten) aufweisen oder in den letzten fünf Tagen Kontakt zu einem Infizierten hatten.
  • Gläser können aus Hygienegründen in diesem Jahr nicht zurückgenommen werden. Diese können beim Getränkekauf einmalig erworben werden und verbleiben während des gesamten Besuchs bei Ihnen. Gerne können auch eigene Gläser mitgebracht werden, sofern diese über reguläre Eichstriche verfügen.
  • Bleiben Sie nach Kaufabwicklung nicht an den Ständen stehen, sondern treten Sie aus der Schlange heraus.
  • Auf den öffentlichen Toiletten und an einzelnen Ständen stehen Möglichkeiten der Händedesinfektion zur Verfügung.
  • Die Eigenverantwortung der einzelnen Akteure, Gastronomen, Gewerbetreibenden und Besucher ist Voraussetzung für die Durchführung des Radebeuler Weinherbstes 2021.
  • Bitte halten Sie sich an die Festlegungen der Veranstalter und dem von diesen eingesetzten Personal und tragen somit zum Gelingen des Radebeuler  Weinherbstes unter den aktuellen Bedingungen bei.

 

Damit die Veranstaltung für alle Besucher, Mitwirkende und Anwohner ein freudiges und ungetrübtes Erlebnis wird, bitten wir Sie zudem, folgende weitere Regeln zu beachten und einzuhalten:

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko. Das Verlassen der zum Festgelände gehörenden Wege und Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
  • Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, nicht für Fälle höherer Gewalt. Die Haftung erstreckt sich nur auf den Bereich des Veranstaltungsgeländes.
  • Den Anordnungen der Stadt als Veranstalter und den durch sie eingesetzten Personen ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände sofort Folge zu leisten.
  • Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
  • Das Mitführen und Benutzen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Geschossen im Sinne des Waffengesetzes sowie von pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist nicht gestattet. Das gilt auch für Schreckschusswaffen. Unberechtigt mitgeführte/benutzte Waffen und ähnliche Gegenstände können vom jeweiligen Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen einbezogen werden.
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke sowie Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, mitzubringen.